Sachsen Samstag, 29. August 2026 um 11:53 Uhr
Mehr Verfahren gegen Schulschwänzer in Sachsen
Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. In den vergangenen Jahren sind die Zahlen gestiegen.

Wer fünf Tage unentschuldigt in der Schule fehlt, muss mit einem Verfahren rechnen. In den vergangenen Jahren sind die Zahlen gestiegen.

