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Saarland Mittwoch, 21. Oktober 2026 um 17:36 Uhr

Urteil im Cybergrooming-Prozess ist rechtskräftig

Ein 30-Jähriger aus dem bayerischen Bamberg war vergangene Woche vom Landgericht Saarbrücken wegen sexuellen Missbrauchs und Cybergrooming zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Urteil im Cybergrooming-Prozess ist rechtskräftig

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Quelle: Tagesschau
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