Nordrhein-Westfalen Freitag, 28. August 2026 um 03:02 Uhr
Wer im neuen Schuljahr Anspruch darauf hat
Im neuen Schuljahr startet der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Platz. Allerdings gilt er nicht für alle Grundschüler.

Im neuen Schuljahr startet der Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Platz. Allerdings gilt er nicht für alle Grundschüler.

