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Berlin Donnerstag, 10. September 2026 um 14:29 Uhr

Berliner Bezirke dürfen Kurzzeitvermietungen verbieten

Sogenanntes "Wohnen auf Zeit", also das befristete Vermieten von möblierten Wohnungen und Zimmern, muss in Berliner Milieuschutzgebieten genehmigt werden - das entschied das Verwaltungsgericht.

Berliner Bezirke dürfen Kurzzeitvermietungen verbieten
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