Berlin Donnerstag, 10. September 2026 um 14:29 Uhr
Berliner Bezirke dürfen Kurzzeitvermietungen verbieten
Sogenanntes "Wohnen auf Zeit", also das befristete Vermieten von möblierten Wohnungen und Zimmern, muss in Berliner Milieuschutzgebieten genehmigt werden - das entschied das Verwaltungsgericht.

